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Urlaubskauf

Augen auf beim Urlaubskauf!


Vor allem in den Sommermonaten ist für den deutschen Zoll Hauptsaison. Urlauber bringen massenhaft verbotenen, unechten oder unverzollten Schmuck sowie gefälschte Uhren mit zurück nach Deutschland. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland beziehungsweise in die EU erleben dann viele Touristen eine böse und im Zweifel teure Überraschung. Das muss nicht sein! Mit Wachsamkeit und gesunder Skepsis lässt sich Ärger vermeiden.

Piraterie ist kein Kavaliersdelikt
Markenrechtsmissachtung und Plagiate verstoßen gegen internationales Recht. Vor allem Markenuhren und Designer-Schmuck werden häufig ohne Erlaubnis der Rechteinhaber kopiert oder ungerechtfertigt mit einem bekannten Markenzeichen versehen. Der Kauf solcher Plagiate kann bei der Rückkehr teuer werden: Markenpiraterie wird von den deutschen Behörden verstärkt verfolgt und geahndet. Hier drohen nicht nur die Beschlagnahmung, sondern auch ein Straf- oder Bußgeldverfahren. Auch im europäischen Ausland werden Käufer von Plagiaten mit zum Teil empfindlichen Strafen belegt.

Artenschutz kennt keine Grenzen
Der unkontrollierte Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten einschließlich Teilen davon, aber auch das Einführen von Souvenirs kann Tier- und Pflanzenarten bedrohen. Die Einfuhr von Geschenken und Souvenirs in die EU, die gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen verstoßen, ist verboten. Der Zoll beschlagnahmt betroffene Mitbringsel sofort. Zu den am häufigsten beschlagnahmten Urlaubssouvenirs gehören Alligator- und Krokodilprodukte sowie Uhrbänder aus Schlangen- oder Eidechsenhäuten und entsprechendem Leder. Mitbringsel mit illegalen Reptilledern ziehen für den Urlauber nicht nur Ärger, sondern im Zweifel Bußgeld oder Geldstrafe nach sich.

Unechte Edelmetalle und Steine täuschen leicht
Als Laie ist man beim Schmuckkauf auf die Ehrlichkeit des Verkäufers angewiesen. Ob der angegebene Feingehalt stimmt, der Goldreif nur vergoldet ist oder der Diamant in Wahrheit ein Zirkonia ist, merkt der Tourist oft zu spät. Selbst Prägestempel oder angebliche Echtheitszertifikate geben im Zweifel nur eine trügerische Sicherheit. Die meisten Betrügereien fliegen erst nach der Rückkehr nach Deutschland auf.

„Steuer- oder zollfreier“ Einkauf hat enge Grenzen
Für Waren aus den so genannten „Drittländern“, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, werden bei der Einfuhr Zölle und Verbrauchsteuern erhoben. Wer im Ausland steuerfrei einkauft, muss die Waren bei der Einfuhr beim Zoll anmelden. Die Freigrenze für Geschenke oder Produkte für den persönlichen Gebrauch liegt bei Flug- und Seereisen bei 430 Euro Warenwert (für Personen ab 15 Jahren). Bei anderen Reisen (z.B. Zug, Auto, etc.) liegt die Freigrenze nur bei 300 Euro. Unter 15 Jahren liegt die Freigrenze unabhängig von der Reiseart bei 175 Euro.

Der Zoll (0,80 Euro bei Uhren und bis zu 4 % bei Schmuck) fällt dabei sogar weniger in's Gewicht: Entscheidender ist die pauschale Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Warenwert. Das vermeintliche Schnäppchen kann so bei der Wiedereinreise richtig teuer werden.

Weitere Informationen und Quellen:


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