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BVJ: Plagiate und Fälschungen verderben den Urlaub

05.07.2013
Mit dem Start der Haupt-Ferienzeit in Deutschland rät der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte e.V. (BVJ) Urlaubern zu gesunder Skepsis bei Urlaubskäufen. Vermeintliche Schnäppchen und Erinnerungsstücke vom Urlaubsort können sich nach der Rückkehr als Enttäuschung herausstellen. Darüber hinaus drohen empfindliche Strafen bei „Fehlgriffen“ wie Plagiaten und unverzollter Ware: Das Bundesministerium der Finanzen und der Deutsche Zoll mahnen in Bezug auf Einfuhrbestimmungen, Artenschutz und Markenrechte zur Vorsicht.

„In der entspannten Urlaubsstimmung vergisst mancher Tourist nur zu gerne die natürliche Vorsicht“, so BVJ-Präsident Stephan Lindner. „Die Echtheit von Goldschmuck oder Markenuhren ist für den Laien oft nur schwer erkennbar. Wir raten allen Urlaubern, hochwertigen Schmuck und Uhren nur bei vertrauenswürdigen Händlern zu kaufen und sich Echtheit sowie Herkunft belegen zu lassen. Das vermeintliche Urlaubsschnäppchen kann sonst ein teures Vergnügen werden.“ Vor allem bei billig angebotenen Luxusartikeln sei erhöhte Vorsicht geboten. Doch auch bei Reptilleder in Armbändern oder Muschelteilen oder Korallen in Schmuckstücken ist eine gesunde Skepsis ratsam. „Vielen Urlaubern ist nicht bewusst, dass bei Verstößen gegen Markenrechte oder Artenschutz bei der Wiedereinreise nicht nur die Beschlagnahmung der Ware, sondern auch Strafen drohen können“, versichert Lindner. Auch die vielfach für Präsente und Mitbringsel fällige Einfuhrumsatzsteuer werde allzu gerne vergessen. „Was auf den ersten Blick im Urlaub preiswert erscheint, kann spätestens beim Zoll richtig teuer werden“, so der BVJ-Präsident.

Hintergrundinformationen:

- Artenschutz:
In vielen Urlaubsländern werden exotische Souvenirs wie Armbänder aus Riesenschlangen-, Eidechsen- oder Krokodilleder, Schmuck und andere Ziergegenstände aus Elfenbein, Muscheln, Schildpatt oder Korallen zum Kauf angeboten. Hierbei wird verschwiegen oder sogar verneint, dass es sich dabei um Waren handelt, die artenschutzrechtlichen Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Das Wissen darüber, dass man sich mit dem Kauf solcher Souvenirs am Aussterben der Tiere und Pflanzen schuldig macht, ist zu wenig verbreitet. Bei der Einreise nach Deutschland werden diese Souvenirs vom Zoll beschlagnahmt. Darüber hinaus ist für Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder sogar einem Strafverfahren zu rechnen.
Informationen zum Artenschutz: www.artenschutz-online.de, www.bfn.de

-Markenrecht:
Viele Markenprodukte wie hochwertige Uhren oder Markenschmuck werden in einigen Urlaubsländern zu unglaublichen Preisen angeboten. Zu Hause entpuppt sich so manches verlockende Schnäppchen als eine Nachbildung oder Kopie von minderwertiger Qualität, zum Teil mit gesundheitlichen Gefahren für den Verbraucher. Unter bestimmten Voraussetzungen schreitet die Zollbehörde bei einem Verstoß gegen die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes direkt bei der Wiedereinreise ein. Produktpiraterie ist auch für den Käufer kein Kavaliersdelikt: Es muss sogar mit der Einleitung eines Strafverfahrens gerechnet werden.
Informationen zum Marken- und Produktpiraterie: www.zoll.de

- Unechter Schmuck:
Unechte Edelmetalle und Edelsteine täuschen leicht. Als Laie ist man beim Schmuckkauf auf die Ehrlichkeit des Verkäufers angewiesen. Ob der angegebene Feingehalt stimmt, der Goldreif nur vergoldet ist oder der Diamant in Wahrheit ein Zirkonia ist, merkt der Tourist oft zu spät. Selbst Prägestempel oder angebliche Echtheitszertifikate geben im Zweifel nur eine trügerische Sicherheit. Die meisten Betrügereien fliegen erst nach der Rückkehr nach Deutschland auf. Wer sich beim Feingehalt des Goldschmucks, der Echtheit eines Edelsteins oder der Originalität einer Markenuhr unsicher ist, sollte lieber die Finger davon lassen und daheim im Fachgeschäft kaufen.
Informationen zu Echtschmuck: www.bv-juweliere.de

- Einfuhrgrenzen:
Reisende können beschränkt Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland einführen. Voraussetzung ist, dass die Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind. Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein. Für Waren aus den so genannten „Drittländern“, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, werden bei der Einfuhr Zölle und Verbrauchssteuern erhoben. Abgabenfrei sind Waren nur bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- und Seereisen bis 430 Euro (Reisende unter 15 Jahren bis 175 Euro). Darüber gilt: Der Zoll erhebt Einfuhrabgaben schnell und unbürokratisch im so genannten pauschalierten Verfahren. Wenn die Waren weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind und ihr Wert 700 Euro nicht übersteigt, werden grundsätzlich 17,5 % des Wertes als Abgaben erhoben. Bei Einreise aus Ländern mit Präferenzabkommen über Zollvergünstigungen gilt ein reduzierter Satz von 15 % des Warenwertes. Für viele Waren aus Ländern mit denen Präferenzabkommen bestehen, wird Zollfreiheit gewährt. In diesen Fällen ist nur die Einfuhrumsatzsteuer (Regelsatz 19 %), gegebenenfalls noch die entsprechende Verbrauchssteuer zu zahlen Zollfrei ist eine Ware jedoch nur dann, wenn sie aus einem präferenzberechtigten Land stammt. Sonst kommen zur Einfuhrumsatzsteuer noch Zollabgaben hinzu.
Informationen zu Einfuhrgrenzen: www.zoll.de; www.bundesfinanzministerium.de
» Presseinformation herunterladen [.pdf]

Der Handelsverband Juweliere (BVJ) ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des Fachhandels der Branche in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von über 9.000 Einzelhandelsunternehmen. Der BVJ gehört zum Fachbereich Technik der Einzelhandelsorganisation und ist dem Handelsverband Deutschland (HDE) angeschlossen.

Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte e.V. (BVJ)
Ansprechpartner für die Presse:
Joachim Dünkelmann, Geschäftsführer
Telefon: +49 221-27166-0
E-Mail: bvj@einzelhandel-ev.de
Internet: www.bv-juweliere.de

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