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BVJ fordert Klarheit bei Wasserdichtigkeit

19.06.2015
- Irreführung durch Meterangaben der Hersteller
- Verbraucher haben Recht auf korrekte Produktinformation

Eine objektive herstellerseitige Verbraucherinformation zur Wasserdichtigkeit von Uhren ist keine Selbstverständlichkeit. Dies stellt der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ) bei einer Umfrage in Mitgliederreihen fest. Trotz einschlägiger Urteile und deutscher Normen bringen einzelne Hersteller und Importeure immer wieder Armbanduhren mit unzureichenden oder sogar irreführenden Informationen zur Dichtigkeit auf den deutschen Markt. „Der deutsche Käufer muss sich darauf verlassen können, dass ein Produkt hält, was der Hersteller verspricht“, so BVJ-Präsident Stephan Lindner. „Wir finden es unverantwortlich, den Konsumenten mit der alleinigen Angabe der vermeintlich geeigneten Wassertiefe in Metern in die Irre zu führen. Der Verweis auf das Kleingedruckte im Internet ist aus unserer Sicht keine ausreichende Produktinformation.

Einzelne Hersteller kennzeichnen Zifferblätter und/oder den Gehäuseboden von Armbanduhren mit Angaben der Wasserdichtigkeit in Metern. Ohne zusätzliche Angaben über die möglichen Anwendungen beispielsweise auf der Verpackung und in den unmittelbar produktbegleitenden Informationen weckt dies nach BVJ-Einschätzung beim Käufer eine falsche Erwartungshaltung über die Wasserdichtigkeit der so gekennzeichneten Uhr. „Die deutsche Rechtsprechung belegt, dass Meterangaben nicht geeignet sind die Wasserdichtigkeit von Uhren zu erklären“, so Lindner. „Jeder Konsument muss sonst ohne weitere Information davon ausgehen, es handele sich um die Tauchtiefe. Hier sind zusätzliche Informationen oder die in Deutschland übliche Angabe des Prüfdrucks in ‚Bar‘ gefordert.“ Es könne nicht alleine die Aufgabe des Handels sein, über die tatsächliche Wasserdichtigkeit aufzuklären und die Herstellerangaben korrigieren zu müssen. „Eine korrekte Produktinformation und unmissverständliche Angabe der Wasserdichtigkeit ist ebenso selbstverständlich wie die Einhaltung der deutschen Kennzeichnungsvorschrift“, so der BVJ-Präsident. „Es kann nicht sein, dass sich einzelne Importeure aus der Verantwortung ziehen und das Risiko auf den Handel und letztlich den Kunden abwälzen.

Hintergrund:
Bereits mehrfach haben herstellerseitig angebrachte Angaben zu "Wasserdichtigkeit in Metern" zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Die einschlägigen Urteile zu irreführenden Angaben der Wasserdichtigkeit in Metern, wie das des OLG Frankfurt am Main vom 10. April 2008, Aktenzeichen 6 U 34/07, sind in der Branche bekannt. Die Kennzeichnung des Prüfdrucks erfolgt in Deutschland in aller Regel in „Bar“ unter zusätzlicher Erörterung von Anwendungsbeispielen in den produktbegleitenden Informationen.
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Der Handelsverband Juweliere (BVJ) ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des Fachhandels der Branche in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von über 9.000 Einzelhandelsunternehmen. Der BVJ gehört zum Fachbereich Technik der Einzelhandelsorganisation und ist dem Handelsverband Deutschland (HDE) angeschlossen.

Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte e.V. (BVJ)
Ansprechpartner für die Presse:
Joachim Dünkelmann, Geschäftsführer
Telefon: +49 221-27166-0
E-Mail: bvj@einzelhandel-ev.de
Internet: www.bv-juweliere.de

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