Die Verpflichtung der Kunden zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Einzelhandel erhöht den Sicherheitsaufwand bei Juwelieren, Schmuck- und Uhrenfachgeschäften. Der Handelsverband Juweliere (BVJ) rät den Unternehmen zu erhöhter Wachsamkeit.
„Solange maskierte Kunden in den Geschäften der Normalfall sind, ist das Einschätzen einer potenziellen Gefahr eine zusätzliche Herausforderung", so BVJ-Geschäftsführer
Joachim Dünkelmann.
„Auch wenn die Maskenpflicht keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz hat, sollten die Mitarbeiter regelmäßig für das Thema sensibilisiert werden. Gesundheitsschutz ist wichtig – Sicherheit aber auch."
Laut dem Kölner Verband nutzen viele Händler die vorgeschriebene Zutrittskontrolle (wegen Beschränkung der Kundenzahl), um Blickkontakt mit den Besuchern zu suchen. Kunden könnten zudem gebeten werden, in sicherem Abstand und im Erfassungsbereich der Überwachungskameras die Masken kurz abzunehmen, eine Verpflichtung hierzu bestehe jedoch nicht. Dünkelmann: „Das Bauchgefühl ist kein sicherer Schutz, aber Intuition und Erfahrung sind gefragt. Neben den allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen ist aufgrund der Maskenpflicht erhöhte Wachsamkeit aller Mitarbeiter gefordert, um kriminelle Handlungen zu verhindern und eine möglicherweise notwendige Strafverfolgung zu erleichtern."
Der BVJ begrüßt die Aussage der in der Branche wesentlichen Versicherungsunternehmen und -Makler, dass es sich bei der Maskenpflicht nicht um eine meldepflichtige Veränderung der Gefahrenlage handelt. Es kann zudem aufgrund der bundesweiten Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Einzelhandel davon ausgegangen werden, dass dieser Umstand den Versicherungsgebern bekannt ist. Die Versicherungsprämien für Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte haben sich durch die Maskenpflicht nach Informationen des BVJ aktuell nicht verändert.