Die deutschen Juweliere bekräftigen ihr Engagement zur Unterstützung des Washingtoner Artenschutzabkommens. Durch Verbraucherinformationen und Herkunftsnachweise werde der nachhaltige und verantwortungsvolle Umgang mit Natur und Umwelt auch in Zukunft gefördert. Dies teilte der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte e.V. (BVJ) anlässlich der heutigen Jahrestagung des gemeinnützigen Vereins Reptilartenschutz e.V. in Offenbach mit. Mit der Kennzeichnung von Reptilleder-Armbändern und relevantem Schmuck durch die so genannte „Artenschutzfahne“ sowie qualifizierte Aufklärung der Konsumenten setzen sich Fachgeschäfte für den Artenschutz ein.
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Die Sensibilisierung und Information unserer Kunden über die Herkunft von verwendetem Reptilleder ist für uns selbstverständlich“, so
BVJ-Präsident Stephan Lindner. „
Als Unterstützer des Vereins Reptilartenschutz und Befürworter einer lückenlosen Kontrolle und Kennzeichnung leisten wir seit über 25 Jahren unseren Beitrag zu effektivem Artenschutz. Die Verbraucher haben ein Recht auf Transparenz über die Herkunft von Reptilleder. Wir bieten unseren Kunden alle relevanten Information über die Herkunft sowie die Sicherheit, dass die internationalen Abkommen zum Schutz bedrohter Arten eingehalten werden. Mit dem Kennzeichnungssystem der Artenschutzfahne ist dies garantiert.“
Im Handel sind die relevanten Produkte mit der Artenschutzfahne gekennzeichnet. Über eine leicht nachvollziehbare Codierung ist eine schnelle und sichere Identitätsprüfung möglich. Ausführliche Informationen zur Artenschutzfahne und ihrer Codierung liefert die Broschüre „Die Artenschutzfahne“, die der BVJ seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt.
Download der Broschüre als PDF-DateiHintergrund:Schon seit Ende der 80er Jahre ist die Artenschutzfahne von den Naturschutzbehörden des Bundes und der Länder alternativ zur CITES-Nachweisregelung anerkannt. Das Erfassungs- und Kennzeichnungssystem wird von einem Experten-Beirat unter Beteiligung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden überwacht. Seit der Gründung des gemeinnützigen Vereins Reptilartenschutz e.V. als Träger beteiligt sich der BVJ an dem Kennzeichnungssystem mit der Artenschutzfahne. In das System werden nur Leder oder Lederwaren aufgenommen, für die Originale der nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen erforderlichen Dokumente wie Einfuhrmeldung und –genehmigung vorliegen. Nur wenn kein Zweifel an der rechtmäßigen Einfuhr besteht und freiwillige weitergehende Beschränkungen unter Artenschutzgesichtspunkten berücksichtigt sind, wird Ware in das Erfassungs- und Kontrollsystem aufgenommen.
Weitere Informationen unter
www.bv-juweliere.de und
www.reptillederverband.de