Ohrlochstechen ist auch in Corona-Zeiten grundsätzlich möglich. Darauf weist der
Handelsverband Juweliere (BVJ) anlässlich der jüngsten Beschlüsse des Bundes und der Länder zu infektionsschützenden Maßnahmen hin. Die Lockerungen im Handels- und Dienstleistungsbereich lassen in den meisten Regionen auch wieder ein erweitertes Dienstleistungsspektrum der Juweliere zu.
„Wir teilen die Einschätzung des Internationalen Verbands der Ohrlochstech-Spezialisten und unterstützen die Empfehlungen zur sicheren Wiederaufnahme und Ausübung des Ohrlochstechens", so BVJ-Geschäftsführer
Joachim Dünkelmann.
„Der Wunsch nach einem attraktiven Äußeren und danach, sich zu schmücken, steckt tief in den Menschen. Hier stehen auch Ohrlöcher auf der Wunschliste der Kunden – und diese kann man sich jetzt in weiten Teilen von Deutschland wieder fachgerecht und hygienisch einwandfrei machen lassen."
Der Internationale Verband der Ohrlochstech-Spezialisten (EPM) e.V. hatte bereits im Vorfeld eine Einschätzung und Empfehlungen zur sicheren Wiederaufnahme und Ausübung des Ohrlochstechens in Zeiten der Corona-Pandemie veröffentlicht. Nach Einschätzung des EPM liegt beim Ohrlochstechen kein außerordentliches Infektionsrisiko vor, das über das normale Ansteckungsrisiko der Allgemeinbevölkerung hinausgeht. Mit geeigneten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die beim Ohrlochstechen insbesondere im Rahmen der landesrechtlichen Hygiene-Verordnungen ohnehin schon standardmäßig auf einem hohen Niveau liegen, ist die sichere Wiederaufnahme und Ausübung des Ohrlochstechens gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang verweisen beide Verbände auch auf die Hygienepläne der Hersteller von Ohrlochstechsystemen, die u.a. Themen wie Hand- und Flächendesinfektion abdecken, sowie auf die erforderlichen Einverständniserklärungen, die nicht zuletzt die nachträgliche Erreichbarkeit von Kunden im Bedarfsfall gewährleisten.
Um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus noch weiter zu minimieren, empfiehlt der EPM über die geltenden Hygienemaßnahmen hinaus weitere flankierende Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
1. Ohrlochstech-Spezialisten sollten Handschuhe und – wo es vorgeschrieben ist – außerdem Mund- und Nasen-Masken tragen.
2. Wo es vorgeschrieben ist, müssen zudem Kunden Mund- und Nasen-Masken tragen. Erkrankte oder infizierte Kunden sollten nicht bedient werden.
3. Weiterhin sollte Handdesinfektion bereitgestellt werden.
4. Die Flächendesinfektion sollte vor und nach jedem Ohrlochstechprozess erfolgen.
Im Zweifelsfall rät der BVJ seinen Mitgliedern, sich die Wiederaufnahme der Dienstleistung „Ohrlochstechen" unter Berücksichtigung der empfohlenen Hygienemaßnahmen von der zuständigen Behörde bestätigen zu lassen. In der Regel sind hier nicht die Gesundheitsämter, sondern die Ordnungsämter für die Überprüfung der Einhaltung der Corona-Beschränkungen zuständig.
Weitere Infos bei:
https://www.bv-juweliere.de
https://epmeurope.org