- Juweliere fördern Artenschutz bei Reptilleder
- Artenschutzfahne gibt Verbrauchern Sicherheit
- 40 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland
Zum 40. Jahrestag der Ratifizierung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens starten der
Internationale Reptilleder-Verband (IRV) und der
Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ) eine Qualifizierungsinitiative „Reptilleder mit Brief und Siegel“ im Fachhandel. Mit aktualisierten Schulungsunterlagen soll das bewährte Kontroll- und Kennzeichnungssystem mit der Artenschutzfahne für den Fachberater-Nachwuchs in den Unternehmen noch transparenter werden. Gleichzeitig signalisiert der Einsatz eines neuen Logos die konsequente Einhaltung des Systems mit der „Artenschutzfahne“ im Handel. Gemeinsame Ziele der Verbände sind eine Qualifizierung der Fachberatung und eine verbesserte Aufklärung im Interesse des Artenschutzes.
Amtlich kontrolliert: Die Artenschutzfahne
Rund 170.000 Uhrarmbänder aus Reptilleder werden jährlich in Deutschland artenschutzkonform verkauft. Durch das deutsche Kennzeichnungssystem für Reptillederwaren mit dem „Artenschutzfähnchen“ des gemeinnützigen Vereins Reptilartenschutz e.V. sind die Bänder artenschutzrechtlich einwandfrei.
„Das etablierte Kontroll- und Kennzeichnungssystem für Reptilleder in Deutschland ist gelebter Artenschutz“, so der Vorstandsvorsitzende des IRV
Claus-Peter Ehlbeck.
„Durch das regelmäßig überprüfte und von den Bundes- und Landesämtern für Naturschutz kontrollierte Verfahren wird die Herkunft und damit die Einhaltung der strengen Vorschriften zum Artenschutz belegt.“ Das in Deutschland seit 1987 als Alternative zur CITES-Nachweisregelung anerkannte System bietet einen lückenlosen Herkunftsnachweis des eingesetzten Materials über alle Verarbeitungsstufen hinweg. Die am Produkt befindliche Artenschutzfahne und ihre leicht nachvollziehbaren Codierung erlaubt eine schnelle und sichere Identitätsprüfung. Die Möglichkeit der Rückverfolgung ist für jeden einzelnen Artikel gewährleistet.
Infopaket für Fachverkäufer
Die Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte werden in diesen Tagen mit Merkblättern, Grafiken, Fenster-Aufklebern und Mustertexten bestückt. Auf Abruf stehen Pressetexte und weiterführende Informationen zu Uhrarmbändern aus Reptilleder nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen für die Handelsunternehmen zur Verfügung. „Nur qualifizierte und fundierte Information schafft Vertrauen“, so BVJ-Präsident Stephan Lindner. „Wir wollen den Kunden umfassend über die Herkunft von Reptilleder-Bändern informieren und unseren Beitrag zum Artenschutz transparent machen. Die Schulung aller Uhren-Fachverkäuferinnen und -Fachverkäufer ist hierzu ein wichtiger Beitrag.“
Hintergrund:
1976 wurde das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES) in Deutschland ratifiziert. Die internationale Konvention soll den nachhaltigen Handel mit in ihren Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen sicherstellen. Rund 5.700 Tierarten werden aufgeführt, der kontrollierte Handel mit Nachzuchten der Reptilarten in Anhang 1 von CITES ist erlaubt.
Das Erfassungs- und Kennzeichnungssystem des Reptillederverbandes mit dem Artenschutzfähnchen wird von einem Experten-Beirat überwacht. Der Beirat arbeitet mit Vertretern der zuständigen Bundesbehörden sowie der Länderbehörden (Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz – LANa) zusammen. Seit dem 01. Dezember 1987 ist die Artenschutzfahne von den Naturschutzbehörden des Bundes und der Länder alternativ zur CITES-Bescheinigung als Herkunftsnachweis für artenschutzrechtlich einwandfreie Ware anerkannt.
Weitere Informationen unter www.reptillederverband.de