PARTNER-LINK

Artenschutz

Artenschutz geht alle an

Aktiver Schutz und Erhalt
Der nachhaltige und verantwortungsvolle Umgang mit Natur und Umwelt geht alle an. Die deutschen Juweliere unterstützen das Washingtoner Artenschutzabkommen durch Verbraucherinformationen und Herkunftsnachweis. Mit der Kennzeichnung von Reptilleder-Armbändern und relevantem Schmuck durch die so genannte „Artenschutzfahne“ sowie qualifizierte Aufklärung der Konsumenten setzen sich Fachgeschäfte für den Artenschutz ein. Die Sensibilisierung und Information über die Herkunft von verwendetem Reptilleder ist dabei selbstverständlich. Als Unterstützer des gemeinnützigen Vereins Reptilartenschutz e.V., Offenbach, und Befürworter einer lückenlosen Kontrolle und Kennzeichnung leistet auch der BVJ seit über 25 Jahren seinen Beitrag zu effektivem Artenschutz. Die Verbraucher haben ein Recht auf Transparenz über die Herkunft von Reptilleder.

Transparenz und Fachberatung
Der Fachhandel bietet seinen Kunden alle relevanten Information über die Herkunft sowie die Sicherheit, dass die internationalen Abkommen zum Schutz bedrohter Arten eingehalten werden. Mit dem Kennzeichnungssystem der Artenschutzfahne ist dies garantiert. Im Handel sind die relevanten Produkte mit der Artenschutzfahne gekennzeichnet. Über eine leicht nachvollziehbare Codierung ist eine schnelle und sichere Identitätsprüfung möglich. Ausführliche Informationen zur Artenschutzfahne und ihrer Codierung liefert die Broschüre „Die Artenschutzfahne“ (siehe unten).

Anerkanntes, geprüftes Verfahren
Schon seit Ende der 80er Jahre ist die Artenschutzfahne von den Naturschutzbehörden des Bundes und der Länder alternativ zur CITES-Nachweisregelung anerkannt. Das Erfassungs- und Kennzeichnungssystem wird von einem Experten-Beirat unter Beteiligung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden überwacht. Seit der Gründung des gemeinnützigen Vereins Reptilartenschutz e.V. als Träger beteiligt sich der BVJ an dem Kennzeichnungssystem mit der Artenschutzfahne. In das System werden nur Leder oder Lederwaren aufgenommen, für die Originale der nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen erforderlichen Dokumente wie Einfuhrmeldung und –genehmigung vorliegen. Nur wenn kein Zweifel an der rechtmäßigen Einfuhr besteht und freiwillige weitergehende Beschränkungen unter Artenschutzgesichtspunkten berücksichtigt sind, wird Ware in das Erfassungs- und Kontrollsystem aufgenommen.


Download der Broschüre als PDF-Datei


Weitere Informationen unter:
www.reptillederverband.de
www.cites.org
www.cites-online.de
www.bfn.de

  • MESSE
    Saudi Luxury Week
    Jeddah
    27.04. - 30.04.2024
    » Webseite
  • MESSE
    Jewellery & Gem ASEAN
    Bangkok
    01.05. - 04.05.2024
    » Webseite
  • TAGUNG
    ZV Goldschmiede Sachverständigenfortbildung
    Mannheim
    02.05. - 05.05.2024
    » Webseite
  • TAGUNG
    ZV Goldschmiede Frühjahrstagung
    Mannheim
    03.05. - 05.05.2024
    » Webseite
  • TAGUNG
    ZV Uhrmacher Obermeister-AG
    Dresden/Glashütte
    03.05. - 04.05.2024
    » Webseite
  • MESSE
    Saudi Luxury Week
    Riyadh
    05.05. - 09.05.2024
    » Webseite
  • KONGRESS
    urbanicom-Studientagung
    Hamburg
    06.05. - 07.05.2024
    » Webseite

    PARTNER-LINK

Login